E-Rechnungspflicht 2025-2027: Was jetzt gilt

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen elektronische Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD empfangen können. Ab 2027 beginnt die gestaffelte Sendepflicht.

XRechnung & ZUGFeRD:
Die E-Rechnung ist jetzt Pflicht.

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Zeitplan der E-Rechnungspflicht

1. Jan 2025

E-Rechnungen empfangen — JETZT PFLICHT (alle Unternehmen)

1. Jan 2027

E-Rechnungen senden (Unternehmen über 800k EUR Vorjahresumsatz)

1. Jan 2028

E-Rechnungen senden — alle Unternehmen (auch unter 800k EUR)

Was ist eine E-Rechnung — und was nicht?

Das ist eine E-Rechnung

Eine strukturierte elektronische Rechnung im Format XRechnung (UBL/XML) oder ZUGFeRD (PDF + XML). Die Daten sind maschinenlesbar und entsprechen der EU-Norm EN 16931.

Das ist KEINE E-Rechnung

Ein gescanntes PDF, eine Word-Datei oder eine normale PDF-Rechnung. Diese erfüllen die gesetzlichen Anforderungen ab 2025 im B2B-Bereich nicht mehr.

Die zwei Hauptformate erklärt

XRechnung (UBL-XML)

  • Reines XML-Format
  • Standard für öffentliche Auftraggeber
  • Maschinell verarbeitbar
  • Ideal für Behörden und Grossunternehmen

ZUGFeRD (PDF + XML)

  • PDF mit eingebettetem XML
  • Visuell lesbar UND maschinell verarbeitbar
  • Ideal für KMU und B2B-Geschäftsverkehr
  • Kompatibel mit EN 16931

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Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?
Ja, die Empfangspflicht gilt ab 1. Januar 2025 für alle Unternehmen. Für die Sendepflicht gibt es gestaffelte Fristen: 2027 (über 800k EUR Vorjahresumsatz) und 2028 (alle anderen). Kleinunternehmer fallen auch darunter.
Was droht, wenn ich die Pflicht ignoriere?
Nicht konforme Rechnungen können den Vorsteuerabzug gefährden. Zudem drohen Bussgelder bei Verstößen gegen die GoBD. Ihr Geschäftspartner kann zudem Zahlung verweigern, wenn die Rechnung nicht dem Standard entspricht.
Kann ich weiterhin PDFs an Privatkunden schicken?
Ja. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für B2B-Transaktionen (zwischen zwei Unternehmen mit deutschem Sitz). Im B2C-Bereich sind klassische PDF-Rechnungen weiterhin zulässig.

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Was gilt für Ihr Unternehmen? — Die wichtigsten Ausnahmen

Ihre SituationE-Rechnungspflicht?
Privatkundengeschäft (B2C)❌ Nein — niemals
Rechnung unter 250 EUR brutto❌ Nein — ausgenommen (Kleinbetragsrechnung)
Kleinunternehmer (§19 UStG)⚠️ Empfangen: Ja ab 2025 / Versenden: Übergangsfrist bis 2027
Steuerfreie Umsätze (§4 Nr. 8-29 UStG)❌ Nein
EDI-Verfahren⚠️ Weiterhin erlaubt bis Ende 2027
B2B mit Einwilligung des Empfängers⚠️ PDF bis Ende 2026 erlaubt (bis Ende 2027 bei Umsatz unter 800.000 EUR)
Alle anderen B2B-Transaktionen✓ Pflicht ab 01.01.2027 (Umsatz >800k) / ab 01.01.2028 (alle)

Praktische Hinweise

  • Empfang: Für den Empfang von E-Rechnungen reicht ein normales E-Mail-Postfach — keine spezielle Software nötig.
  • Versand: Für den Versand benötigen Sie ein Tool wie PDF2XRechnung Pro.
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen 8 Jahre unveränderlich archiviert werden — das XML-Dokument muss erhalten bleiben.
  • Achtung: Gescannte PDFs und Word-Dokumente erfüllen die Anforderungen NICHT — auch wenn sie als PDF gespeichert werden.
  • Format-Empfehlung: XRechnung für B2G (Behörden), ZUGFeRD für B2B (enthält lesbares PDF + maschinenlesbares XML).

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Gilt die Pflicht auch für Freelancer?

Ja, sofern Sie B2B-Rechnungen (an andere Unternehmen) stellen. Die Sendepflicht gilt jedoch erst ab 2027 (bzw. 2028 je nach Umsatz). Empfangen müssen Sie E-Rechnungen bereits ab 2025.

Was ist ZUGFeRD und was ist XRechnung?

ZUGFeRD ist ein Hybridformat: Es enthält ein lesbares PDF und ein eingebettetes XML. XRechnung ist ein reines XML-Format — hauptsächlich für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Für normale B2B-Rechnungen empfehlen wir ZUGFeRD.

Muss ich meine bestehende Buchhaltungssoftware wechseln?

Nicht unbedingt. Viele Tools können über Plugins oder Export-Funktionen erweitert werden. PDF2XRechnung Pro ermöglicht die Konvertierung bestehender PDF-Rechnungen ohne Software-Wechsel.