Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Auftraggeber (Verantwortlicher)

Firma:

Vertreten durch:

Anschrift:

E-Mail:

Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter)

Firma:
prompteur.berlin

Inhaber:
Siegfried Manthey

Anschrift:
[Straße Nr.]
Berlin, Deutschland

E-Mail:
info@prompteur.berlin

§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Die Verarbeitung umfasst folgende Dienstleistungen:

Dienst Beschreibung Zutreffend
VoiceAI-EU KI-gestützter Sprach- und Chat-Assistent für Kundenanfragen
Praxis-Transkription Transkription und Dokumentation von Arzt-Patienten-Gesprächen
Automatisierung Workflow-Automatisierung mit Kundendaten

(2) Die Verarbeitung beginnt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung und endet mit Beendigung des Hauptvertrages.

(3) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

(1) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Hauptvertrages und umfasst:

(2) Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen.

§ 3 Art der personenbezogenen Daten

Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:

Kategorie Beispiele Besondere Kategorie (Art. 9)
Stammdaten Name, Anschrift, Geburtsdatum Nein
Kontaktdaten Telefonnummer, E-Mail-Adresse Nein
Kommunikationsdaten Gesprächsinhalte, Anfragen, Buchungen Nein
Gesundheitsdaten* Symptome, Diagnosen, Behandlungen Ja
* Besonderer Hinweis für Arztpraxen: Bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) gelten erhöhte Schutzanforderungen. Der Auftragnehmer gewährleistet entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen.

§ 4 Kategorien betroffener Personen

§ 5 Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich:

  1. Personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten
  2. Die Vertraulichkeit der Verarbeitung zu gewährleisten
  3. Alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO zu treffen
  4. Unterauftragnehmer nur mit vorheriger Genehmigung des Auftraggebers einzusetzen
  5. Den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Pflichten zu unterstützen
  6. Nach Beendigung der Verarbeitung alle Daten zu löschen oder zurückzugeben
  7. Dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung bereitzustellen

(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt.

§ 6 Unterauftragnehmer

(1) Der Auftraggeber erteilt hiermit die allgemeine Genehmigung zum Einsatz folgender Unterauftragnehmer:

Unterauftragnehmer Leistung Standort DSGVO-Status
Microsoft Azure Spracherkennung (Speech-to-Text) Germany West Central (Frankfurt) ✓ EU-Rechenzentrum
Mistral AI KI-Textverarbeitung Paris, Frankreich ✓ EU-Unternehmen
Hetzner Online GmbH Server-Hosting Deutschland ✓ Deutsches Unternehmen
TENIOS GmbH Telefonie-Infrastruktur Deutschland ✓ Deutsches Unternehmen

(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über Änderungen bei Unterauftragnehmern. Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen widersprechen.

(3) Alle Unterauftragnehmer sind vertraglich zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet.

§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragnehmer gewährleistet folgende Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO:

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

§ 8 Kontrollrechte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen:

(2) Der Auftragnehmer stellt auf Anfrage aktuelle Nachweise über die TOMs zur Verfügung.

§ 9 Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen

(1) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) über:

(2) Die Meldung erfolgt an:

§ 10 Löschung und Rückgabe von Daten

(1) Nach Beendigung des Auftrags löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

(2) Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Daten vor Löschung in einem gängigen Format übergeben.

(3) Die Löschung wird dokumentiert und dem Auftraggeber auf Anfrage bestätigt.

(4) Löschfrist nach Vertragsende: 30 Tage

§ 11 Haftung

(1) Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO, insbesondere Art. 82 DSGVO.

(2) Die Parteien haften gegenüber betroffenen Personen gesamtschuldnerisch.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.

(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Dauer des Hauptvertrages.

Auftraggeber:


Ort, Datum:


Unterschrift, Stempel

Auftragnehmer:


Ort, Datum:


Siegfried Manthey, prompteur.berlin